• Sie senden uns Ihre unverbindliche Regulierungsanfrage.

 

    • Wir informieren Sie, ob wir Ihren Auftrag annehmen dürfen.

 

    • Sie senden uns Ihren Regulierungsauftrag, nachdem wir Ihnen die Annahmebereitschaft mitgeteilt haben.

 

    • Wir beginnen die Bearbeitung Ihres Auftrags und sperren den Unfallgegner, zur Vermeidung einer Interessenkollision.

 

    • Sie lassen uns die Vollmacht und die zur Schadensbezifferung erforderlichen Unterlagen zukommen.

 

  • Wir setzen Ihren Schadenersatzanspruch bei der gegnerischen Versicherung durch.

 

Die zur Bearbeitung Ihres Unfallschadens erforderlichen Schritte erklären wir hier:

1. Schritt:

Sie senden uns das Formular „Ihre unverbindliche Regulierungsanfrage“ nach dessen Eingang wir Ihnen mitteilen, ob wir das Mandat von Ihnen übernehmen können.

Das vorherige Absenden des Formulars „Ihre unverbindliche Regulierungsanfrage“ ist zwar nicht zwingend erforderlich, in Ihrem eigenen Interesse aber unbedingt zu empfehlen, denn es dient der sogenannten Kollisionsprüfung, über die eine Interessenkollision ausgeschlossen werden kann.

In diesem Formular sind von Ihnen nur ganz wenige Angaben zu machen, etwa zu Person, Gegner und Unfalldatum. Anhand der Informationen prüfen wir, ob wir Ihren Unfallschaden überhaupt für Sie abwickeln dürfen, was etwa dann nicht mehr möglich ist, wenn wir bereits Ihren Unfallgegner vetreten. Ob das Mandat für Sie angenommen werden kann, teilen wir Ihnen nach der Kollisionsprüfung in unserer Kanzlei dann umgehend mit.

Erst dann sollten Sie uns die näheren Informationen und Details zum Unfall mit dem Auftragsformular zur Schadensregulierung mitteilen. Wenn Sie uns ohne Vorschalten der Regulierungsanfrage unmittelbar beauftragen und wir dann erst feststellen können, dass wir bereits den Unfallgegner vertreten, haben Sie uns – also dann Ihrem Gegner – bereits vertrauliche Informationen zum Unfallgeschehen bekanntgegeben. Um so etwas zu vermeiden, sollten Sie die Regulierungsanfrage vorschalten.

Sie müssen im Rahmen der Kollisionsprüfung natürlich nicht das Onlineformular benutzen, sondern können auch telefonisch, per Fax oder E-Mail anfragen, ob eine Regulierung Ihres Unfallschadens durch uns möglich ist.


2. Schritt:

Sie senden uns das Formular „Ihr Auftrag an uns zur Schadenregulierung“ mit dem Sie uns die zur Schadensregulierung Ihres Unfalles notwendigen Informationen mitteilen.

Die zur Abwicklung Ihres Unfallschadens erforderlichen Informationen geben Sie in dem Formular „Ihr Auftrag an uns zur Schadenregulierung“ ein.

Sie müssen nicht sämtliche Felder ausfüllen. Es besteht auch kein Zwang, etwa Datumsfelder in einem bestimmten Format auszufüllen. Sie haben ohnehin bei den meisten Fragen die Möglichkeit zwischen vorgegebenen Antworten auszuwählen, so dass Sie nicht viel schreiben müssen.

Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, oder sich einer Antwort nicht sicher sind, teilen Sie uns dies ruhig in dem jeweiligen Textfeld mit, damit wir wissen, dass insoweit noch Klärungsbedarf besteht.

Insgesamt sollten Sie sich bei Ihren Angaben vor Augen halten, dass wir aufgrund der erteilten Informationen in die Lage versetzt werden müssen, die Regulierung ohne Zeitverzögerung durch vermeidbare Nachfragen beginnen zu können. Deshalb bitten wir um möglichst vollständige und nachvollziehbare Informationen.


3. Schritt:

Sie drucken unsere Vollmacht und bei Personenschäden auch die Schweigepflichtentbindungserklärung aus und lassen uns diese unterzeichnet zukommen.

Damit wir mit der Bearbeitung Ihres Unfallschadens schnellstmöglich beginnen können, benötigen wir von Ihnen zur Legitimation gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Vollmacht und bei Personenschaden auch noch eine Schweigepflichtentbindungserklärung für die behandelnden Ärzte, damit wir deren Arztberichte anfordern können.

Vergessen Sie deshalb bitte nicht, nach Absenden des Regulierungsauftrags unter dem Menüpunkt „Vollmacht für die Schadenregulierung“ eine Vollmacht und bei Personenschaden auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung für behandelnde Ärzte auszudrucken und uns diese unterzeichnet zukommen zu lassen, entweder per Post, Fax oder E-Mail.

 

 


4.Schritt:

Sie lassen uns die zur Bezifferung Ihrer Schadenersatzansprüche erforderlichen Nachweise oder Belege zukommen, damit wir Ihren Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung belegen und beziffern können.

Veranlassen Sie deshalb bitte noch die Zusendung der zur Schadensbezifferung erforderlichen Rechnungen oder Belege, soweit Sie solche Unterlagen, wie z.B. Sachverständigengutachten, Kostenvoranschlag, Gutachterrechnung, Mietwagenrechnung etc. in Besitz haben, oder etwa den Sachverständigen bitten können, uns die Unterlagen direkt zukommen zu lassen. Damit können wir die Schadenregulierung für Sie beginnen und die Versicherung des Unfallgegners zur Zahlung der Ihnen zustehenden Ansprüche auffordern.